Health-Claims: Nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen
»Light«, »zuckerfrei«, »reich an Vitamin C«, »senkt den Cholesterinspiegel«, »stärkt die Abwehrkräfte« – das und mehr ist auf vielen Produkten zu lesen. Kann man als KonsumentIn darauf vertrauen, dass das auch stimmt?
Diesbezüglich hat sich in den letzten Jahren einiges getan. Die EU veröffentlichte am 30. Dezember 2006 eine neue Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health-Claims-Verordnung), die seit 1. Juli 2007 gilt.
Künftig wird viel strenger geregelt sein, welche gesundheitlichen Angaben über ein Produkt gemacht werden dürfen – und das endlich auch EU-weit.
Bisherige Regelung für Gesundheitsaussagen

Es ist nicht so, dass es bisher keine Regelungen gab. Die Regelungen waren und sind kompliziert:
Gesundheitsbezogene Angaben z. B. waren und sind bisher zwar schon grundsätzlich verboten, d. h. es war z. B. nicht erlaubt »schützt vor Krebs« oder »macht schlank« oder »hält Sie gesund« von einem Produkt zu behaupten – es gibt aber viele Ausnahmen.
Diätetische LebensmittelSo genannte diätetische Lebensmittel, also Lebensmittel für Menschen mit besonderen Ernährungsbedürfnissen (z. B. mit erhöhtem Cholesterinspiegel), durften und dürfen mit »kann den Cholesterinspiegel senken« oder ähnlich beworben werden. Das Gesetz sagt hierzu, dass diese Aussagen erlaubt sind, »soweit es sich um wahrheitsgemäße Angaben über den diätetischen Zweck handelt.« Voraussetzung dafür war aber, dass sie beim zuständigen Ministerium angemeldet wurden, dass ihre Zulassung nicht untersagt wurde. Gesundheitsbezogene Aussagen (z. B. »senkt den Cholesterinspiegel«) mussten durch entsprechende Beweise (z. B. Studienergebnisse) abgesichert sein.
Seit Inkrafttreten des neuen österreichischen Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes am 20. Jänner 2006 müssen diese Lebensmittel nicht mehr angemeldet, sondern nur mehr gemeldet werden, das Ministerium kann nicht mehr untersagen. Die amtliche Lebensmittelaufsicht kann allerdings eine »Überprüfung auf Verkehrsfähigkeit« einleiten.
Für den Konsument heißt das: Theoretisch sind gesundheitliche Aussagen nur erlaubt, wenn sie tatsächlich stimmen. In der Praxis kann man sich allerdings nicht darauf verlassen, dass jede behauptete Wirkung tatsächlich stimmt, weil es keine flächendeckenden Kontrollen gibt. Man kann sich nicht darauf verlassen, dass sich jeder Hersteller an die gesetzlichen Regelungen hält, denn wo kein Kläger, da kein Richter.
Die neue EU-Verordnung

Künftig müssen gesundheitsbezogenen Aussagen eindeutige wissenschaftliche Beweise zugrunde liegen. Außerdem kann nicht jede beliebige Aussage verwendet werden, es wird eine Liste mit zulässigen Aussagen geben. Nichtssagende Slogans (z. B. »hält Sie fit«) dürfen nur mehr in Kombination mit einer zugelassenen und wissenschaftlich abgesicherten Aussage verwendet werden.
Auch nährwertbezogene Angaben (z. B. »fettarm«, »light«, »zuckerfrei«) müssen in Zukunft genau definierte Vorgaben erfüllen. »Light« muss z. B. um mindestens 30% weniger Kalorien haben als ein vergleichbares Lebensmittel. Und auch hier gibt es eine Liste mit Angaben, die verwendet werden dürfen. Was da nicht draufsteht, darf in Zukunft auch auf dem Produkt nicht draufstehen.
Sowohl Aussagen zum Gesundheitswert als auch zum Nährwert dürfen in Zukunft nur mehr Produkte tragen, die definierten Nährwertprofilen entsprechen. Diese Profile zielen vor allem auf den Gehalt an Zucker, Fett, Salz und auf die Fettqualität ab. Wenn ein Produkt dem Profil nicht entspricht, darf es keine gesundheits- oder nährwertbezogene Angabe tragen.
Diese Regelung wurde und wird heftig diskutiert. Denn obwohl diese Profile erst bis 1. Juli 2009 erstellt werden, scheint sich in der Praxis z. B. folgendes abzuzeichnen: Nüsse sind hervorragende Protein- und Ballaststoffquellen. Sie sind aber sehr fett und werden das Nährwertprofil deshalb vermutlich nicht erfüllen. Deshalb wird es nicht erlaubt sein, Nüsse mit »Proteinquelle« und »Ballaststoffquelle« zu bewerben. Ob das im Sinne der Konsumenten ist, wird sich erst weisen.
Wie sieht die Praxis aus?
Für all diese neuen Regelungen gelten Übergangsfristen, d. h. die Lage hat sich seit 1. Juli 2007 nicht schlagartig verändert. Trotz aller Kritikpunkte wird man sich als Konsument in Zukunft mehr darauf verlassen können, dass tatsächlich stimmt, was auf einem Lebensmittel draufsteht.