Die Verpackung oder das Etikett halten jede Menge Informationen bereit, man muss nur wissen, was sie bedeuten.
Wie gekennzeichnet wird, regelt die Lebensmittel-kennzeichnungsverordnung. Diese gilt allerdings nur für verpackte Ware. Bei unverpackten Lebensmitteln ist die Sache eine andere. Bei Obst und Gemüse geht das Gesetz davon aus, dass die Konsumenten die Produkteigenschaften mit ihren Sinnen erkennen können, bei loser Ware aus der Feinkost, dass sie die gewünschte Information beim Personal erfragen können.
Bei verpackten Lebensmitteln müssen auf jeden Fall angegeben werden:
- Verkehrsbezeichnung
- Mengenangabe
- Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum
- Herstellerangabe
- Zutatenliste
Die Nährwertangabe hingegen ist grundsätzlich freiwillig. Viele Produkte, wie auch die Eigenmarkenartikel bei BILLA, loben die Nährwerte bereits aus.
Lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr über die einzelnen Angaben!
Was steht am Etikett?
VerkehrsbezeichnungDie Verkehrsbezeichnung gibt an, worum es sich bei dem Produkt tatsächlich handelt. Das ist vor allem bei Fantasienamen wichtig, die wenig über das Produkt aussagen. Ein Beispiel: Bei einem Joghurtdrink namens »Jogi« muss als Verkehrsbezeichnung »Joghurtdrink« draufstehen.
MengenangabeWie viel ist drin? Die Angaben werden in ml (Milliliter) oder L (Liter), g (Gramm) oder kg (Kilogramm) gemacht.
Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum »Mindestens haltbar bis TTMM« bzw. »Mindestens haltbar bis Ende MMJJJJ« besagt, dass bis zum angegebenen Datum das Lebensmittel bei richtiger Lagerung seine typischen Eigenschaften behält. Das Mindesthaltbarkeitsdatum wird von den Herstellern der Produkte festgelegt, sie halten sich dabei an Handelsbräuche, untereinander getroffene Vereinbarungen, wie lange diese Fristen bei den jeweiligen Produkten bemessen werden sollen.
Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen, das Produkt aber noch in Ordnung, darf es noch verkauft werden. Es muss allerdings deutlich und verständlich auf das abgelaufene Haltbarkeitsdatum hingewiesen werden. Solche Produkte sind nicht unbedingt mangelhaft, sollten aber zu Hause raschest verbraucht werden.
Eine andere Möglichkeit im Einzelhandel ist, Lebensmittel kurz vor dem Ablaufdatum verbilligt zu verkaufen. Auch diese Produkte sollten Sie schnell verbrauchen.
Bei BILLA werden keine abgelaufenen Waren verkauft. Sollten Sie dennoch einmal etwas finden, gilt die
Frischegarantie!
Auf leicht Verderblichem (z. B. Frischfleisch) finden Sie die Aufschrift »Zu verbrauchen bis TTMMJJJJ«.
Verbrauchsdaten finden Sie auf in Dehnfolie verpacktem rohem Fleisch, Faschiertem, Geschnetzeltem, rohem Hendl, und –teile, verpacktem frischem Fisch und Fischteilen, Rohmilch und Milchprodukten aus Rohmilch.
An diese Angabe sollten Sie sich unbedingt halten, diese Lebensmittel können bereits nach kurzer Lagerzeit verderben!
Achten Sie auch darauf, Lebensmittel im Haushalt richtig zu lagern. Mehr dazu lesen sie
hier.
Herstellerangabe Angegeben ist der Name oder die Firma und Adresse des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers. Damit ist klar, wer für das Produkt verantwortlich ist und an wen man sich bei Beschwerden wenden kann.
Zutatenliste Die Zutatenliste ist eine der aussagekräftigsten Angaben. Sie verrät erstens, was alles im Lebensmittel drin ist und gibt zweitens einen groben Überblick über die Mengen: Die Zutaten sind nach Mengenanteil gereiht.
Steht z. B. bei Vollkornkeksen in der Zutatenliste: Zucker, Weizenmehl, Vollkornmehl, … dann ist es mit Vollkorn nicht weit her. Die Zutaten mit den größten Mengen sind nämlich Zucker und (weißes) Weizenmehl.
Auch Zusatzstoffe (E-Nummern) müssen in der Zutatenliste angeführt werden.