Teilnahmebedingungen BILLA Kund:innengespräch


1. Allgemeine Bedingungen


1.1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen regeln das Auswahlverfahren, die Teilnahme am BILLA Kund:innengespräch sowie die Rechte und Pflichten der Teilnehmer:innen und des Veranstalters. Das BILLA Kund:innengespräch ist eine von der BILLA Aktiengesellschaft initiierte Verbraucherplattform, die dem Austausch zwischen dem Unternehmen und ausgewählten Kund:innen dient. Ziel ist die Gewinnung von Feedback zu Produkten, Dienstleistungen, Marketingmaßnahmen und strategischen Fragestellungen.


1.2. Veranstalter

Veranstalter des BILLA Kund:innengesprächs ist die BILLA Aktiengesellschaft, Industriezentrum NÖ-Süd, Str. 3, Objekt 16, 2355 Wiener Neudorf (im Folgenden "Veranstalter" genannt). Der Veranstalter ist ein Unternehmen der REWE Group und betreibt in Österreich Filialen unter den Marken BILLA, BILLA PLUS und , BILLA Corso.


Der Veranstalter kann Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung des BILLA Kund:innengesprächs auf Dritte übertragen. Diese Dritten sind vom Veranstalter zur Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen und der geltenden Datenschutzbestimmungen zu verpflichten.


1.3. Zweck des Kund:innengesprächs

Das BILLA Kund:innengespräch dient der stetigen Verbesserung der Produkte und Dienstleistungen des Veranstalters sowie der Entwicklung einer neuer Angebotspalette. Die Teilnehmer:innen bringen ihre Erfahrungen als Konsument:innen ein, diskutieren aktuelle Themen und geben konstruktives Feedback zu präsentierten Konzepten. Die Ergebnisse des Kund:innengesprächs fließen in die strategische und operative Planung des Veranstalters ein.


1.4. Änderungsvorbehalt

Der Veranstalter behält sich vor, das BILLA Kund:innengespräch jederzeit aus wichtigen Gründen zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden. Wichtige Gründe sind insbesondere:


  • Wesentliche Änderungen der wirtschaftlichen oder organisatorischen Rahmenbedingungen
  • Unvorhersehbare Ereignisse, die die Durchführung wesentlich erschweren oder unmöglich machen
  • Änderungen der strategischen Ausrichtung des Projekts
  • Unzureichende Teilnehmerzahl oder mangelnde Qualität der Ergebnisse


Im Falle einer Änderung oder vorzeitigen Beendigung werden die Teilnehmer:innen unverzüglich informiert. Bereits erbrachte Leistungen werden honoriert, es sei denn, die Änderung oder Beendigung erfolgt aus Gründen, die in der Sphäre der Teilnehmer:innen liegen. Bei Änderungen steht es den Teilnehmer:innen frei, die Teilnahme unter Einhaltung einer Frist von 10 Werktagen schriftlich zu beenden.


1.5. Teilnahmeberechtigung

Am Auswahlverfahren teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung das 18. Lebensjahr vollendet haben, ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und eine ordnungsgemäße Bewerbung über den vorgesehenen Bewerbungslink einreichen.


Die Bewerbung ist persönlich und unübertragbar. Jede Person kann nur eine Bewerbung einreichen. Mehrfachbewerbungen werden nicht berücksichtigt und führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren.


1.6. Ausschlussgründe

Von der Teilnahme am BILLA Kund:innengespräch ausgeschlossen sind:


  • Mitarbeiter:innen des Veranstalters sowie Mitarbeiter:innen von mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen (im Sinne von § 228 AktG)
  • Ehegatten, eingetragene Partner:innen und Lebensgefährten:innen der oben genannten Personen, sofern sie in einem gemeinsamen Haushalt leben
  • Personen, die in einem aktuellen oder kürzlich (innerhalb der letzten 6 Monate) beendeten Arbeitsverhältnis zu einem direkten Mitbewerber des Veranstalters stehen oder standen
  • Personen, die wegen Vermögensdelikten, Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen oder vergleichbaren Straftaten vorbestraft sind
  • Personen, die im Rahmen früherer Kooperationen mit dem Veranstalter gegen Vertraulichkeitspflichten verstoßen haben


Der Veranstalter behält sich vor, Bewerber:innen auch aus anderen wichtigen Gründen vom Auswahlverfahren auszuschließen, insbesondere bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung des Bewerbungsverfahrens oder bei Interessenkonflikten.


1.7. Rechtsnatur der Teilnahme

Die Teilnahme am BILLA Kund:innengespräch begründet kein Arbeitsverhältnis, kein Dienstverhältnis und kein Werkvertragsverhältnis. Die Teilnehmer:innen sind nicht Arbeitnehmer:innen des Veranstalters und haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen, Urlaub, Krankengeld oder sonstige arbeitsrechtliche Ansprüche. Es handelt sich um eine freiwillige, entgeltliche Kooperation auf vertraglicher Basis.


1.8. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des BILLA Kund:innengesprächs erfolgt auf folgender Rechtsgrundlage:


  • Bewerbungsphase: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen)
  • Teilnahmephase: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung)
  • Werbung: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (ausdrückliche Einwilligung)


Die Datenverarbeitung unterliegt den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Nähere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung des Veranstalters.


1.9. Schriftform und Änderungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen sowie aller im Rahmen des Kund:innengesprächs geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.


Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Vereinbarungen, die über diese Teilnahmebedingungen hinausgehen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.


1.10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken in diesen Teilnahmebedingungen.


1.11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen sowie der UN-Kaufrechtskonvention (CISG). Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Veranstalters (Wr. Neudorf) ausschließlich zuständig, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht für Verbraucher:innen, die ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums haben.


1.12. Sprache

Diese Teilnahmebedingungen sowie die gesamte Kommunikation im Rahmen des BILLA Kund:innengesprächs erfolgen in deutscher Sprache.


1.13. Gleichbehandlung

Der Veranstalter verpflichtet sich zur Gleichbehandlung aller Teilnehmer:innen unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Diskriminierende Äußerungen oder Verhaltensweisen werden nicht geduldet und können zum Ausschluss aus dem Kund:innengespräch führen.


1.14. Personenbezeichnungen

Die verwendeten Personenbezeichnungen in männlicher und weiblicher Form gelten gleichermaßen für alle Geschlechtsidentitäten. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen verzichtet, ohne dass damit eine Benachteiligung bestimmter Geschlechtsidentitäten verbunden ist.


2. Auswahlverfahren


2.1. Prüfung der Bewerbungen

Alle fristgerecht über die vorgesehene Online-Plattform eingereichten Bewerbungen werden vom Veranstalter auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Unvollständige oder offensichtlich unzutreffende Bewerbungen werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber:innen werden über den Eingang ihrer Bewerbung per automatisierter E-Mail bestätigt.


2.2. Auswahlentscheidung

Die Auswahl der Teilnehmer:innen erfolgt durch den Veranstalter nach freiem, aber transparentem Ermessen. Die Auswahlentscheidung basiert auf einer Gesamtwürdigung der eingereichten Unterlagen und allfälliger Gespräche. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die Entscheidung des Veranstalters ist endgültig und nicht anfechtbar.


2.3. Auswahlkriterien

Bei der Auswahl der Teilnehmer:innen werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:


  • Qualität und Aussagekraft der Bewerbung: Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Relevanz der angegebenen Informationen
  • Motivation und Bereitschaft zur aktiven Teilnahme: Interesse an konstruktiver Mitarbeit, Bereitschaft zu regelmäßiger Teilnahme und zeitlichem Engagement
  • Repräsentativität: Möglichst breit gefächerte, ausgewogene und für die BILLA Kund:innenstruktur repräsentative Zusammensetzung der Teilnehmer:innen (z.B. hinsichtlich Wohnort, Familienstand, Konsumverhalten)
  • Verfügbarkeit: Gewährleistung der Teilnahme an den geplanten Terminen (siehe § 4.1)
  • Interessenprofil: Übereinstimmung der Interessen und Konsumgewohnheiten mit den Zielsetzungen des Kund:innengesprächs
  • Kommunikationsfähigkeit: Fähigkeit zur aktiven und konstruktiven Diskussion und Meinungsbildung


2.4. Einbindung externer Dritter

Der Veranstalter ist berechtigt, zur Unterstützung des Auswahlprozesses externe Dritte (z.B. Agenturen, Expert:innen oder Berater) einzubinden. Diese Dritten werden vom Veranstalter sorgfältig ausgewählt und vertraglich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.


Eine Übermittlung personenbezogener Daten an externe Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung des Auswahlverfahrens erforderlich ist. Die Datenübermittlung beschränkt sich auf diejenigen Informationen, die für die Bewertung der Bewerbung notwendig sind. Die externen Dritten dürfen die Daten ausschließlich für den Zweck des Auswahlverfahrens verwenden und sind zur vertraulichen Behandlung verpflichtet.


2.5. Auswahlgespräche

Der Veranstalter behält sich vor, ausgewählte Bewerber:innen zu einem persönlichen oder virtuellen Gespräch einzuladen. Diese Gespräche dienen der weiteren Abklärung der Eignung und Motivation. Die Teilnahme an einem Auswahlgespräch begründet keinen Anspruch auf Aufnahme in das Kund:innengespräch.


2.6. Dokumentation

Das Auswahlverfahren wird vom Veranstalter dokumentiert. Die Dokumentation umfasst insbesondere die Anzahl der eingereichten Bewerbungen, die angewendeten Auswahlkriterien, die Anzahl der durchgeführten Gespräche und die Begründung der Auswahlentscheidung in anonymisierter Form. Die Dokumentation dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Verfahrens.


2.7. Benachrichtigung der Bewerber:innen

Ausgewählte Bewerber:innen werden bis spätestens 14. August 2026 schriftlich (per E-Mail oder Brief) über den positiven Ausgang des Auswahlverfahrens informiert. Die Benachrichtigung enthält Informationen über die weiteren Schritte, insbesondere die Unterzeichnung der Teilnahmevereinbarung und der Geheimhaltungsvereinbarung.


Nicht ausgewählte Bewerber:innen erhalten bis spätestens 15. August 2026 eine schriftliche Mitteilung über den negativen Ausgang ihres Bewerbungsverfahrens. Eine Begründung der Ablehnung wird nicht erteilt. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen der nicht ausgewählten Bewerber:innen werden spätestens 12 Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht, sofern keine längere Speicherung aus rechtlichen Gründen erforderlich ist.


2.8. Warteliste

Der Veranstalter kann eine Warteliste führen, aus der im Falle von Absagen oder vorzeitigen Austritten von Teilnehmer:innen nachgerückt werden kann. Aufnahme in die Warteliste begründet keinen Anspruch auf Teilnahme. Bewerber:innen auf der Warteliste werden über eine eventuelle Nachnominierung zeitnah informiert.


2.9. Ausschluss vom Auswahlverfahren

Vom Auswahlverfahren ausgeschlossen sind Bewerber:innen, die:


  • Voraussetzungen des § 1.6 nicht erfüllen (z.B. noch nicht 18 Jahre alt)
  • Mitarbeiter:innen des Veranstalters oder mit dem Veranstalter verbundener Unternehmen sind (siehe § 1.7)
  • Sich in einem aktuellen oder kürzlich beendeten Arbeitsverhältnis zu einem direkten Mitbewerber des Veranstalters befinden
  • Vorstrafen wegen Vermögensdelikten oder Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen aufweisen
  • Falsche oder irreführende Angaben in ihrer Bewerbung machen


Der Veranstalter behält sich vor, Bewerber:innen auch aus anderen wichtigen Gründen vom Auswahlverfahren auszuschließen, insbesondere bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung des Bewerbungsverfahrens.


3. Teilnahme am BILLA Kund:innengespräch und Ablauf


3.1. Bewerbungsverfahren

Die Teilnahme am BILLA Kund:innengespräch setzt eine fristgerechte Bewerbung über den Bewerbungslink voraus. Die Bewerbung muss vollständig ausgefüllt werden und enthält insbesondere:


  • Persönliche Stammdaten (Name, Kontaktdaten)
  • Angaben zur Wohnsituation und zum Konsumverhalten
  • Eine kurze Motivation für die Teilnahme
  • Informationen über die zeitliche Verfügbarkeit


Die Bewerbungsfrist endet am 26. Juli 2026 . Verspätet eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.


3.2. Auswahlverfahren und Kontakt

Alle fristgerecht eingelangten Bewerbungen werden vom Veranstalter geprüft. Die Auswahl der Teilnehmer:innen erfolgt nach freiem Ermessen des Veranstalters unter Berücksichtigung der in § 2 genannten Auswahlkriterien. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.


Ausgewählte Kandidat:innen werden bis spätestens 14. August 2026 per E-Mail oder telefonisch kontaktiert. Gegebenenfalls erfolgt eine Einladung zu einem persönlichen oder virtuellen Gespräch zur weiteren Abklärung. Nicht ausgewählte Bewerber:innen erhalten bis spätestens 15. August 2026 eine schriftliche Mitteilung über den negativen Ausgang ihres Bewerbungsverfahrens.


3.3. Zustandekommen der Teilnahme

Die endgültige Teilnahme am BILLA Kund:innengespräch erfolgt erst nach Erfüllung folgender Voraussetzungen:


  • Ausdrückliche schriftliche Bestätigung der Auswahl durch den Veranstalter
  • Unterzeichnung der Geheimhaltungsvereinbarung
  • Allfällige Unterzeichnung weiterer erforderlicher Vereinbarungen (z.B. Einwilligungserklärungen gemäß Datenschutzrecht, Bildrechtsvereinbarung)


Die Geheimhaltungsvereinbarung und allfällige weitere erforderliche Vereinbarungen werden den ausgewählten Kandidat:innen zusammen mit der Auswahlbestätigung elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Unterzeichnung erfolgt elektronisch oder in schriftlicher Form, je nach Vereinbarung.


3.4. Umfang und Laufzeit

Es werden maximal 15 Teilnehmer:innen in das BILLA Kund:innengespräch aufgenommen. Die Laufzeit des BILLA Kund:innengesprächs beträgt 12 Monate und beginnt mit dem ersten offiziellen Termin, der den Teilnehmer:innen spätestens 14 Tage vor Beginn schriftlich mitgeteilt wird.


Das BILLA Kund:innengespräch umfasst ca. acht bis zehn Präsenz-Termine pro Jahr sowie ergänzende virtuelle Treffen und schriftliche Befragungen. Die genauen Termine und Inhalte werden den Teilnehmer:innen rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor jedem Termin, bekanntgegeben.


3.5. Beginn der Teilnahme

Die Teilnahme beginnt mit dem ersten offiziellen Termin des BILLA Kund:innengesprächs (Ende August 2026).


3.6. Beendigung der Teilnahme

Die Teilnahme am BILLA Kund:innengespräch kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von 10 Werktagen ohne Angabe von Gründen schriftlich (per E-Mail oder Brief) beendet werden. Die Kündigung wird mit dem Ablauf der Kündigungsfrist wirksam.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:


  • Wiederholten schweren Pflichtverletzungen (siehe § 4.5)
  • Verletzung der Geheimhaltungspflicht
  • Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot
  • Unzumutbarer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aus Gründen, die in der Sphäre der anderen Partei liegen


Im Falle einer Kündigung durch den Veranstalter werden bereits erbrachte Leistungen (insbesondere Aufwandsentschädigungen) nicht zurückgefordert, sofern die Kündigung nicht auf Grund eines schweren Verschuldens der Teilnehmer:innen erfolgt.


3.7. Nachrückverfahren

Sollte ein:e Teilnehmer:in das Kund:innengespräch vorzeitig verlassen, behält sich der Veranstalter vor, aus dem Kreis der ursprünglichen Bewerber:innen eine Ersatzperson nachzunominieren. Die nachgerückte Person muss die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie die ursprünglichen Teilnehmer:innen und die entsprechenden Vereinbarungen unterzeichnen.


3.8. Änderungen des Ablaufs

Der Veranstalter behält sich vor, das BILLA Kund:innengespräch jederzeit aus wichtigen Gründen zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden. Wichtige Gründe sind insbesondere:


  • Wesentliche Änderungen der wirtschaftlichen oder organisatorischen Rahmenbedingungen
  • Unvorhersehbare Ereignisse, die die Durchführung wesentlich erschweren oder unmöglich machen
  • Änderungen der strategischen Ausrichtung des Projekts


Im Falle einer Änderung oder vorzeitigen Beendigung werden die Teilnehmer:innen unverzüglich informiert. Bereits erbrachte Leistungen werden honoriert, es sei denn, die Änderung oder Beendigung erfolgt aus Gründen, die in der Sphäre der Teilnehmer:innen liegen. Bei Änderungen steht es den Teilnehmer:innen frei, die Teilnahme unter Einhaltung einer Frist von 10 Werktagen schriftlich zu beenden.


4. Pflichten der Teilnehmer:innen


4.1. Teilnahme an persönlichen Treffen

Die Teilnehmer:innen verpflichten sich zur aktiven und regelmäßigen Teilnahme an den vorgesehenen persönlichen Treffen zum  BILLA Kund:innenbgespräch. Diese finden ca. acht bis zehn Mal pro Jahr als Präsenz-Termin in der REWE Zentrale in Wr. Neudorf oder in einer Region in Österreich statt. Die genauen Termine, Uhrzeiten und Dauer werden den Teilnehmer:innen spätestens 14 Tage vor jedem Termin schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt.


Die Teilnehmer:innen verpflichten sich, an mindestens 75 % der geplanten Präsenz-Termine teilzunehmen. Bei Verhinderung ist eine unverbindliche Abmeldung unter Angabe von Gründen spätestens 48 Stunden vor dem Termin per E-Mail zu erfolgen.


4.2. Kommunikations- und Reaktionspflichten

Die Teilnehmer:innen verpflichten sich zu zeitnaher Kommunikation mit dem Veranstalter. Anfragen, Umfragen oder Nachrichten, die per E-Mail vom Veranstalter verschickt werden, sind innerhalb von 5 Werktagen zu beantworten, sofern in der Anfrage keine kürzere Frist angegeben ist.


Bei zeitkritischen Anfragen (z.B. kurzfristige Terminänderungen) wird eine verkürzte Frist von 24 Stunden mitgeteilt. Die Beantwortung von Umfragen wird gemäß § 5.2 dieser Teilnahmebedingungen vergütet, sofern der voraussichtliche Zeitaufwand mehr als 30 Minuten beträgt.


4.3. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

Die Teilnehmer:innen verpflichten sich zur strikten vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des BILLA Kund:innengesprächs erhaltenen Informationen. Dies umfasst insbesondere:


  • Strategische Unternehmensinformationen und Zukunftspläne
  • Produktneuentwicklungen und Markteinführungspläne
  • Preise, Margen und Konditionen
  • Internes Know-how und Geschäftsgeheimnisse
  • Informationen über andere Teilnehmer:innen des Kund:innengesprächs


Die Teilnehmer:innen verpflichten sich weiters, vor Beginn ihrer Teilnahme eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen. Die Geheimhaltungspflicht besteht über das Ende der Teilnahme hinaus fort und gilt unbefristet.


4.4. Wettbewerbsverbot

Während der Laufzeit des BILLA Kund:innengesprächs (1 Jahr) verpflichten sich die Teilnehmer:innen, für direkte Mitbewerber:innen des Veranstalters keine vergleichbaren Tätigkeiten auszuüben, die zu einem Interessenkonflikt mit ihrer Funktion im Kund:innengespräch führen könnten.


Das Wettbewerbsverbot gilt nicht für:

  • Die gewöhnliche Tätigkeit als Konsument:in (inklusive Einkäufe bei Mitbewerbern)
  • Die Ausübung des eigenen Berufs oder Gewerbes
  • Tätigkeiten, die keinen direkten Bezug zum Einzelhandel oder Lebensmittelhandel haben


Das Wettbewerbsverbot ist auf diejenigen Tätigkeiten beschränkt, bei denen die Teilnehmer:innen in vergleichbarer Weise wie im BILLA Kund:innengesprächs strategische oder operative Einblicke in Geschäftsgeheimnisse oder Marketingstrategien eines Mitbewerbers erhalten oder solche Informationen weitergeben.


4.5. Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Sollte ein:e Teilnehmer:in ohne triftigen Grund:


  • an mehr als 25 % der geplanten Präsenz-Termine nicht teilnehmen, oder
  • die Reaktionsfristen gemäß § 4.2 wiederholt (d.h. mehr als drei Mal) verletzen, oder
  • gegen die Geheimhaltungspflicht oder das Wettbewerbsverbot verstoßen,


so ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnahme am BILLA Kund:innengesprächs unter Einhaltung einer Frist von 10 Werktagen schriftlich zu beenden. In schwerwiegenden Fällen (insbesondere bei Verletzung der Geheimhaltung) ist eine außerordentliche Kündigung fristlos möglich.


Bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot oder die Geheimhaltungspflicht behält sich der Veranstalter vor, Schadenersatzforderungen geltend zu machen. Die Geltendmachung von Schadenersatz schließt die Beendigung der Teilnahme nicht aus.


4.6. Unterzeichnung der Teilnahmevereinbarung

Die Teilnehmer:innen verpflichten sich, vor Beginn ihrer Tätigkeit im BILLA Kund:innenboard die gesonderte schriftliche Teilnahmevereinbarung einschließlich der Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen. Die Teilnahme am Kund:innengesprächs erfolgt erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter sowie Unterzeichnung dieser Vereinbarungen.


5. Leistungen des Veranstalters


5.1. Für ihre aktive Mitwirkung an den Präsenz-Treffen erhalten die Teilnehmer:innen eine Aufwandsentschädigung in Form von BILLA Einkaufsgutscheinen. Die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt:


  • 200,00 € je Präsenz-Treffen für Teilnehmer:innen mit einer Anreisezeit von mehr als 60 Minuten (einfache Strecke)
  • 150,00 € je Präsenz-Treffen für Teilnehmer:innen mit einer Anreisezeit von bis zu 60 Minuten (einfache Strecke)


Die Anreisezeit wird auf Basis der üblichen Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Individualverkehr zum Veranstaltungsort ermittelt.


5.2. Die Ausstellung und Übermittlung der BILLA Einkaufsgutscheine erfolgt innerhalb von 14 Werktagen nach dem jeweiligen Präsenz-Treffen. Die Gutscheine werden den Teilnehmer:innen postalisch oder per E-Mail an die im Rahmen der Teilnahmebekanntmachung angegebene Adresse zugestellt.


5.3. Mit der Aufwandsentschädigung gemäß den Ziffern 5.1 bis 5.3 sind sämtliche Kosten abgegolten, die den Teilnehmer:innen durch ihre Teilnahme am BILLA Kund:innengesprächs entstehen. Dies umfasst insbesondere:


  • Reisekosten (Fahrtkosten, Kilometergelder, öffentliche Verkehrsmittel)
  • Kosten für Verpflegung außerhalb der vom Veranstalter bereitgestellten Leistungen
  • Zeitlicher Aufwand für die Vor- und Nachbereitung der Treffen
  • Kosten für die Teilnahme an virtuellen Sitzungen


Ein Anspruch auf Ersatz weiterer Kosten oder Aufwendungen besteht nicht, sofern diese nicht ausdrücklich vom Veranstalter schriftlich zugesagt wurden.


5.4. Der Veranstalter informiert die Teilnehmer:innen rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor jedem Termin, über alle geplanten Treffen sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen (Ort, Zeit, Dauer, Tagesordnung). Änderungen der Termine oder Rahmenbedingungen werden den Teilnehmer:innen unverzüglich mitgeteilt.


5.5. Bei Präsenz-Treffen stellt der Veranstalter unentgeltlich Verpflegung (Getränke und Speisen) bereit. Weiters können anlässlich der Treffen Produktverkostungen durchgeführt werden. Vor Ort erhalten die Teilnehmer:innen Informationen über enthaltene Allergene. Teilnehmer:innen mit bekannten Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergien werden gebeten, diese vorab schriftlich mitzuteilen, damit entsprechende Vorkehrungen getroffen werden können.


6. Haftung


6.1. Geltungsbereich

Dieser Abschnitt regelt die gegenseitigen Haftungsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmer:innen im Zusammenhang mit der Durchführung des BILLA Kund:innenboards. Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nichts anderes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.


6.2. Haftung des Veranstalters

a) Allgemeine Haftung

Der Veranstalter haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Im Falle von leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.


b) Umfang der Haftung bei leichter Fahrlässigkeit

Bei leichter Fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Veranstalters auf den typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Haftung für atypische, unvorhersehbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist in diesem Fall ausgeschlossen.


c) Ausschlüsse der Haftung

Die Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen:

  • für leichte Fahrlässigkeit, soweit keine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist
  • für einfache Fahrlässigkeit bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen
  • für Schäden, die durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen oder sonstige vom Veranstalter nicht zu vertretende Ereignisse verursacht werden
  • für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der vom Veranstalter bereitgestellten Informationen oder Materialien entstehen


d) Produkthaftung

Die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über die Produkthaftung (insbesondere das Produkthaftungsgesetz) bleiben unberührt. Soweit der Veranstalter Hersteller eines Produktes ist, haftet er für Schäden, die durch einen Fehler des Produktes verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.


e) Haftung für Datenverlust

Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust von Daten, die die Teilnehmer:innen auf ihren eigenen Endgeräten speichern, es sei denn, der Verlust beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters. Die Teilnehmer:innen werden empfohlen, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen.


6.3. Haftung der Teilnehmer:innen

a) Allgemeine Haftung

Die Teilnehmer:innen haften dem Veranstalter für Schäden, die sie durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit verursachen. Dies umfasst insbesondere:


  • Schäden an Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenständen oder Materialien des Veranstalters
  • Schäden, die durch Verletzung der Geheimhaltungspflicht entstehen
  • Schäden, die durch Verletzung des Wettbewerbsverbots entstehen


b) Haftungsumfang

Die Haftung der Teilnehmer:innen umfasst den tatsächlich entstandenen Schaden. Bei vorsätzlicher Schädigung oder grober Fahrlässigkeit haftet der Teilnehmer:in auch für entgangenen Gewinn und sonstige mittelbare Schäden.


c) Vertragsstrafe

Bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot oder die Geheimhaltungspflicht behält sich der Veranstalter vor, zusätzlich zum Schadenersatz eine Vertragsstrafe festzusetzen. Die Höhe der Vertragsstrafe wird im Einzelfall unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes und der Umstände bestimmt. Die Geltendmachung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes nicht aus, sofern der Schaden die Vertragsstrafe übersteigt.


6.4. Technische Störungen und Ausfälle

a) Haftungsausschluss

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für technische Störungen oder Ausfälle, insbesondere im Bereich der Datenübertragung, Internetverbindung, Hardware oder Software, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen.


b) Verfügbarkeit von Online-Diensten

Der Veranstalter bemüht sich, eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der für das Kund:innengsprächs verwendeten Online-Plattformen und Dienste zu gewährleisten. Eine garantierte Verfügbarkeit kann jedoch nicht zugesagt werden. Wartungsarbeiten, die zu vorübergehenden Unterbrechungen führen, werden nach Möglichkeit außerhalb der Hauptnutzungszeiten durchgeführt und rechtzeitig angekündigt.


c) Datensicherheit

Obwohl der Veranstalter angemessene Sicherheitsmaßnahmen trifft, kann die Sicherheit der Datenübertragung über das Internet nicht zu 100 % garantiert werden. Die Teilnehmer:innen werden darauf hingewiesen, dass ihre Daten bei der Übertragung über das Internet von unbefugten Dritten eingesehen werden können, sofern keine entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Verschlüsselung) getroffen werden.


6.5. Haftung bei Dritten

Soweit der Veranstalter Dritte zur Durchführung des Kund:innengesprächs einbindet (z.B. Agenturen, IT-Dienstleister), haftet der Veranstalter für die sorgfältige Auswahl und Überwachung dieser Dritten. Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die durch diese Dritte verursacht werden, ist jedoch auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters beschränkt, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.


6.6. Versicherung

Der Veranstalter verfügt über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Kund:innengesprächs entstehen können. Die Deckungssumme entspricht den branchenüblichen Standards. Auf Verlangen werden den Teilnehmer:innen Informationen über den Versicherungsschutz zur Verfügung gestellt.


6.7. Mitwirkungspflicht der Teilnehmer:innen

Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, Schäden durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden oder zu mindern (Schadensminderungspflicht). Insbesondere haben die Teilnehmer:innen:


  • Mängel oder Störungen unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen
  • Geeignete Maßnahmen zu treffen, um weitere Schäden zu verhindern
  • Den Veranstalter bei der Schadensbehebung zu unterstützen


Verletzen die Teilnehmer:innen diese Mitwirkungspflichten schuldhaft, kann sich der Schadenersatzanspruch des Veranstalters entsprechend reduzieren.


6.8. Verjährung

Schadenersatzansprüche verjähren in drei Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in zehn Jahren ab der Begehung der schädigenden Handlung. Dies gilt unbeschadet etwaiger kürzerer gesetzlicher Verjährungsfristen.


6.9. Freistellung

Die Teilnehmer:innen stellen den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Veranstalter wegen Verletzung ihrer Rechte durch die Teilnehmer:innen geltend machen, soweit die Verletzung auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit der Teilnehmer:innen beruht. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung.


6.10. Gesetzliche Haftungsbeschränkungen

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Ebenso bleiben die zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen (insbesondere das Produkthaftungsgesetz) unberührt.


7. Rückfragen


7.1. Rückfragen zum BILLA Kund:innnengesprächs können schriftlich beim Veranstalter unter einfachmitreden@billa.at eingereicht werden.


7.2. Eingehende Rückfragen werden geprüft und innerhalb von 30 Tagen beantwortet.


8. Schlussbestimmungen

Auf diese Teilnahmebedingungen sowie auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmer:innen aus dem BILLA Kund:innengesprächs findet österreichisches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Rechtswahl steht im Einklang mit Art. 6 Abs. 1 Rom I-VO, die bei Verbraucherverträgen den Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Wohnsitzstaates des Verbrauchers gewährleistet.


8.2. Gerichtsstand

Für alle Klagen, die der Veranstalter gegen die Teilnehmer:innen erhebt, ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Veranstalters (Wr. Neudorf) ausschließlich zuständig.


Die Teilnehmer:innen können Klagen gegen den Veranstalter entweder bei dem Gericht erheben, das am Sitz des Veranstalters (Wr. Neudorf) zuständig ist, oder bei dem Gericht, das am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort der Teilnehmer:innen zuständig ist.


Diese Gerichtsstandsvereinbarung berührt nicht das Recht der Teilnehmer:innen, nach den zwingenden Bestimmungen des anwendbaren Rechts (insbesondere nach Art. 18 Rom I-VO und § 14a JN) ein Gericht an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort anzurufen.


8.3. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame oder durchführbare Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in diesen Teilnahmebedingungen.


8.4. Schriftform und Textform

Änderungen und Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen sowie aller im Rahmen des Kund:innengesprächs geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die Schriftform wird durch die eigenhändige Unterschrift der Vertragsparteien gewahrt.


Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Vereinbarungen, die über diese Teilnahmebedingungen hinausgehen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.


Erklärungen der Teilnehmer:innen können auch in Textform (z.B. per E-Mail) abgegeben werden, soweit diese Teilnahmebedingungen nichts anderes bestimmen.


8.5. Ganze Vereinbarung und Vorrang

Diese Teilnahmebedingungen zusammen mit der gesonderten Teilnahmevereinbarung, der Geheimhaltungsvereinbarung und den Einwilligungserklärungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich des Gegenstandes dieser Teilnahmebedingungen dar. Alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Zusicherungen und Garantien in Bezug auf diesen Gegenstand werden hiermit ersetzt.


Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Teilnahmebedingungen und der gesonderten Teilnahmevereinbarung geht die Teilnahmevereinbarung vor, soweit sie speziellere Regelungen enthält.


8.6. Änderungsvorbehalt

Der Veranstalter behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern, sofern dies aus triftigen Gründen erforderlich ist. Triftige Gründe sind insbesondere:


  • Änderungen der gesetzlichen oder regulatorischen Rahmenbedingungen
  • Änderungen der Rechtsprechung
  • Wesentliche Änderungen der wirtschaftlichen oder technischen Rahmenbedingungen
  • Erweiterung oder Änderung des Leistungsumfangs


Änderungen werden den Teilnehmer:innen spätestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Teilnehmer:innen haben das Recht, der Änderung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs hat der Veranstalter das Recht, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von 10 Werktagen zu beenden. Wird der Änderung nicht widersprochen, gilt sie als genehmigt.


8.7. Abtretungsverbot

Die Rechte und Pflichten der Teilnehmer:innen aus diesen Teilnahmebedingungen können ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht ganz oder teilweise auf Dritte übertragen werden. Dies gilt insbesondere für die Abtretung von Vergütungsansprüchen.


Der Veranstalter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesen Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise auf verbundene Unternehmen oder Dritte zu übertragen. Die Teilnehmer:innen werden hierüber rechtzeitig in Textform informiert.


8.8. Aufrechnungsverbot

Die Teilnehmer:innen können gegen Forderungen des Veranstalters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht den Teilnehmer:innen nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.


8.9. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesen Teilnahmebedingungen ist der Sitz des Veranstalters in Wr. Neudorf, soweit sich aus den Parteivereinbarungen nichts anderes ergibt.


8.10. Verjährung

Alle Ansprüche aus diesen Teilnahmebedingungen verjähren in drei Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Dies gilt unbeschadet etwaiger kürzerer gesetzlicher Verjährungsfristen.


8.11. Vertragsdauer und Beendigung

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die gesamte Dauer der Teilnahme am BILLA Kund:innengespräch. Sie bleiben auch nach Beendigung der Teilnahme für diejenigen Bestimmungen wirksam, die ausdrücklich oder nach ihrem Sinn und Zweck über das Ende der Teilnahme hinaus fortgelten sollen (insbesondere Geheimhaltung, Datenschutz, Haftung).


8.12. Kosten

Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung des BILLA Kund:innengesprächs entstehen, trägt der Veranstalter, soweit in diesen Teilnahmebedingungen nichts anderes vereinbart ist. Dies umfasst insbesondere die Kosten für die Durchführung der Sitzungen, die Aufwandsentschädigungen, die Verpflegung und die Organisation.


Kosten, die den Teilnehmer:innen durch schuldhafte Pflichtverletzungen entstehen, haben diese dem Veranstalter zu ersetzen.


8.13. Sprache

Diese Teilnahmebedingungen sowie die gesamte Kommunikation im Rahmen des BILLA Kund:innengesprächs erfolgen in deutscher Sprache. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich der Information und sind nicht verbindlich. Im Zweifel ist die deutsche Fassung maßgeblich.


8.14. Verfügbarkeit der Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit unter [Link einfügen] abgerufen werden. Die Teilnehmer:innen werden empfohlen, eine Kopie dieser Teilnahmebedingungen für ihre Unterlagen zu speichern oder auszudrucken.


8.15. Kontaktdaten für Mitteilungen

Alle Mitteilungen und Erklärungen im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen sind an folgende Adresse zu richten:


BILLA Aktiengesellschaft Kund:innengespräch Industriezentrum NÖ-Süd, Str. 3, Objekt 16 2355 Wiener Neudorf E-Mail: einfachmitreden@billa.at


8.16. Gleichbehandlung und Antidiskriminierung

Der Veranstalter verpflichtet sich zur Gleichbehandlung aller Teilnehmer:innen unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Diskriminierende Äußerungen oder Verhaltensweisen werden nicht geduldet und können zum Ausschluss aus dem Kund:innengespräch führen. Dies gilt sowohl für das Verhalten der Teilnehmer:innen untereinander als auch für das Verhalten gegenüber den Vertreter:innen des Veranstalters.


8.17. Nachhaltigkeit und Umwelt

Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der Durchführung des BILLA Kund:innengesprächs auf umweltfreundliche und nachhaltige Lösungen zu achten. Die Teilnehmer:innen werden ermutigt, bei Anreisen zu den Präsenz-Terminen nach Möglichkeit umweltfreundliche Verkehrsmittel zu nutzen.


8.18. Schlussbestimmung

Soweit in diesen Teilnahmebedingungen auf natürliche Personen Bezug genommen wird, gelten die verwendeten Personenbezeichnungen in männlicher und weiblicher Form gleichermaßen für alle Geschlechtsidentitäten. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung aller Geschlechtsformen verzichtet, ohne dass damit eine Benachteiligung bestimmter Geschlechtsidentitäten verbunden ist.