Teilnahmeberechtigt an diesem Gewinnspiel der Billa Aktiengesellschaft, Industriezentrum NÖ-Süd, Str. 3, Objekt 16, 2355 Wiener Neudorf (im Folgenden BILLA) sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Österreich, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Teilnahme über Gewinnspiel-Vereine oder automatisierte Dienste ist nicht gestattet.
Voraussetzung für die Teilnahme sind, dass mindestens drei QR Codes in einem BILLA oder BILLA PLUS Markt in Österreich mit dem Smartphone gescannt wurden und das zeitgerechte Ausfüllen des Teilnahmeformulars unter Angabe folgender Kontaktdaten: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, sowie die Zustimmung per Checkbox zu den Teilnahmebedingungen auf der Webseite https://www.billa.at/ostergewinnspiel. Für die Nutzung der QR-Code-Scan-Funktion ist die Freigabe der Kamera sowie des Bewegungssensors am Smartphone erforderlich. Dadurch werden keine weiteren Daten gespeichert.
Mit der Erfüllung der Voraussetzungen erklärt der Teilnehmer die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelesen und diese ohne Einschränkungen akzeptiert zu haben.
Festgehalten wird, dass die verwendeten Personenbezeichnungen in männlicher und weiblicher Form gleichermaßen für alle Geschlechtsidentitäten gelten.
a. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass nur vollständige Einsendungen berücksichtigt werden können.
b. Der Teilnehmer trägt die alleinige Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben.
c. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Fotos der Gewinne lediglich als Beispielabbildungen dienen.
d. Die Teilnahme ist täglich von 12.03.2026, 00:00 Uhr bis 04.04.2026, 23:59 Uhr; möglich; kostenlos und mit keiner Kaufverpflichtung verbunden.
e. Pro Person und Tag ist nur eine Teilnahme möglich. Insgesamt werden folgende Produkte als Gewinne ausgespielt. Preise verstehen sich inkl. MwSt.:
1. BILLA Reise Gutschein
1 x BILLA Reise Gutschein in Wert von € 5000. Versendet von marian & Co. GmbH / IZ NÖ-Süd, Straße 3, Stiege7, Objekt 16, 2355 Wiener Neudorf, Österreich. Der Gutschein ist ab Ausstellungdatum gültig für 3 Jahre.
2. Siebträger Kaffeemaschine
3 x 1 DE LONGHI EC 9885.M LA SPECIALISTA MAESTRO Siebträger im Wert von je € 1499. Versendet von marian & Co. GmbH / IZ NÖ-Süd, Straße 3, Stiege7, Objekt 16, 2355 Wiener Neudorf, Österreich.
3. BILLA Wertgutschein
5 x 1 BILLA Wertgutscheine in Wert von je € 1000. Versendet von marian & Co. GmbH / IZ NÖ-Süd, Straße 3, Stiege7, Objekt 16, 2355 Wiener Neudorf, Österreich. Der Gutschein ist ab Aufladung gültig für 5 Jahre, einzulösen bei BILLA/BILLA PLUS.
f. BILLA behält sich ausdrücklich das Recht vor, die jeweils angekündigten Gewinne ohne Angabe von Gründen durch gleichwertige oder höherwertige Preise auszutauschen.
g. BILLA übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Gewinne oder eine bestimmte Beschaffenheit oder Werthaltigkeit der Gewinne.
h. Es obliegt allein der Verantwortung des Teilnehmers die Inhaltsstoffe und Produktbeschreibungen der Produkte vor der Verwendung/Benützung sorgfältig zu lesen und zu prüfen, um insbesondere allergische Reaktionen zu vermeiden.
i. Im Übrigen haftet BILLA nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die leichte Fahrlässigkeit wird, sofern gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
j. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass seine eingegebenen Daten von BILLA für die Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte, ausgenommen dies ist zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlich (Versender, Zusteller), ist ausgeschlossen. Nach Abschluss des Gewinnspiels werden die Daten gelöscht. Diese Zustimmung kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an Billa Aktiengesellschaft, Industriezentrum NÖ-Süd, Str.3, Objekt 16, 2355 Wiener Neudorf, widerrufen werden.
k. BILLA behält sich das Recht vor Einsendungen des Teilnehmers rassistischer und/oder diskriminierender Art zu löschen.
l. BILLA übernimmt keine Haftung hinsichtlich technischer Defekte, fehlerhafter Datenübertragungen sowie für etwaige technische Schwierigkeiten, die die Teilnahme am Gewinnspiel beeinflussen könnten.
m. BILLA behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder durch technische Manipulation versuchen das Gewinnspiel in irgendeiner Form zu beeinflussen, von eben diesem auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses vom Gewinnspiel steht es BILLA frei, die Gewinne auch noch nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.
n. Für den Fall, dass der jeweilige Gewinn innerhalb der vom Hersteller vorgegebenen Garantiezeit zum Garantiefall wird, hat sich der jeweilige Gewinner an den Hersteller zu wenden. Es kann seitens BILLA nicht garantiert werden, dass den Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller stattgegeben wird. Es obliegt allein dem Hersteller, den Garantiefall anzuerkennen. Der jeweilige Gewinn wird ohne Rechnung ausgeliefert und es wird auch auf Wunsch keine Rechnung angefertigt.
o. Die Ziehung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit mittels Zufallsgenerator statt.
p. Die Gewinner:innen werden per E-Mail über die bekannt gegebene E-Mail-Adresse verständigt. Der:die Gewinner:in hat innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung seinen vollständigen Namen und Anschrift mittels E-Mail bekanntzugeben andernfalls verfällt der Anspruch und es wird die Ziehung gemäß Punkt o einmalig erneut vorgenommen.
q. Der jeweilige Gewinn kann bis zum 30.06.2026, 23:59 Uhr eingefordert werden, danach verfällt der Anspruch. Die Gewinnübermittlung erfolgt per Zusteller.
r. Die Gewinne sind personenbezogen. Keine Barablöse, Übertragung jeglicher Art, Refundierung oder Umtausch der Gewinne möglich.
s. Allfällige Steuern, Abgaben und nicht im Gewinn enthaltene Kosten sind vom Gewinner zu tragen.
t. Das gesamte Gewinnspiel unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Über das Gewinnspiel kann kein Schriftverkehr geführt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne.
u. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht.
v. Die Verjährungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ziehung.